Kindererziehungszeiten und Mütterrente: Der größte Hebel bei 6 Kindern
Für Mütter mit vielen Kindern sind Kindererziehungszeiten (KEZ) oft der wichtigste Einzelposten in der Rentenberechnung. Bei 6 Kindern (geboren nach 1992) stehen bis zu 18 Entgeltpunkte allein aus Erziehungszeiten zur Verfügung – das entspricht ca. 734 € Brutto-Rente pro Monat (Stand Rentenwert 2025: 40,79 €).
So werden KEZ angerechnet
- Kinder ab 1992: Je Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit anerkannt (Mütterrente II). Das ergibt pro Kind ca. 3 Entgeltpunkte.
- 6 Kinder × 3 EP = bis zu 18 EP allein für Erziehungszeiten.
- Berücksichtigungszeiten (bis 10. Lebensjahr) verlängern zusätzlich die Wartezeit, wirken sich aber nicht direkt auf EP aus.
- Überlappung: Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder werden die Zeiten addiert, nicht verschluckt – ein häufiges Missverständnis.
- Achtung: Ohne Kontenklärung sind diese Zeiten oft nicht korrekt erfasst. Deshalb ist die Klärung bei der DRV dringend. → DRV eService öffnen
Rechenbeispiel für Ihre Situation
| Kindererziehungszeiten (6 × 3 EP) | ≈ 18 EP |
| Eigene Erwerbstätigkeit (Teilzeit, geschätzt) | ≈ 3–8 EP |
| Geschätzter Gesamtstand | ≈ 21–26 EP |
| Bruttorente/Monat (bei 23 EP × 40,79 €) | ≈ 938 € |
| Nettorente (nach KV + Steuer, geschätzt) | ≈ 780–850 € |
Wichtig: Diese Zahlen sind Schätzwerte. Die tatsächliche Höhe ergibt sich erst nach abgeschlossener Kontenklärung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Kontenklärung bei der DRV beantragen – Formular V0100 oder online über eService der DRV.
- Alle 6 Geburtsurkunden bereithalten und die Erziehungszeiten explizit benennen.
- Teilzeitphasen dokumentieren – auch kurze Beschäftigungen zählen für Wartezeit und EP.
- Versorgungswerk-Ansprüche separat prüfen – als Ärztin besteht oft ein Anspruch beim ärztlichen Versorgungswerk (siehe unten).
NEU ab 2027: Mütterrente III – was ändert sich?
Am 1. Januar 2027 tritt die sogenannte Mütterrente III in Kraft. Sie bringt eine weitere Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab 2028.
Entwicklung der Mütterrente
| Regelung | KEZ-Jahre (vor 1992) | EP pro Kind |
|---|---|---|
| Vor 2014 | 1 Jahr | ~1 EP |
| Mütterrente I (2014) | 2 Jahre | ~2 EP |
| Mütterrente II (2019) | 2,5 Jahre | ~2,5 EP |
| Mütterrente III (2027) | 3 Jahre | ~3 EP |
Damit sind Kinder vor und nach 1992 bei den KEZ endlich gleichgestellt (jeweils 3 Jahre).
Was bedeutet das konkret?
- Pro Kind (vor 1992): +0,5 EP zusätzlich (von 2,5 auf 3 EP).
- +0,5 EP ≈ +20,40 € Bruttorente/Monat pro Kind (Rentenwert 40,79 €).
- Kein Antrag nötig – die Anrechnung erfolgt automatisch durch die DRV.
- Die Auszahlung startet erst ab 2028, auch wenn das Gesetz 2027 in Kraft tritt.
- Keine Anrechnung auf Grundsicherung – die zusätzliche Rente wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Rechenbeispiel: Mütterrente III bei Ihnen (6 Kinder vor 1992)
| Zusätzliche EP durch Mütterrente III | 6 × 0,5 = +3,0 EP |
| Zusätzliche Bruttorente/Monat | 3,0 × 40,79 € = +122,37 € |
| Zusätzliche Nettorente/Monat (nach KV + Steuer, ca.) | ≈ +100–110 € |
Hinweis: Falls alle 6 Kinder nach 1992 geboren wurden, hatten Sie bereits die vollen 3 EP/Kind und die Mütterrente III bringt keine weitere Veränderung. Bei einem Mix (einige Kinder vor und nach 1992) profitieren nur die vor 1992 geborenen Kinder.